English · Italiano · Français · Deutsch · Español · Português · Русский · 中文 · 日本語

Die englischsprachige Fassung ist der maßgebliche Text. Diese Übersetzung wird aus Gründen der Zugänglichkeit bereitgestellt. Bei Abweichungen oder unterschiedlichen Auslegungen hat die englische Fassung Vorrang.

← Back to Human Flag

Systemic Arrestability

Operator Protection in Machine Safety Law When Machine Speed Exceeds Human Reaction

Giovanni Nardacci — Founder, Human Flag Association
UNGM Partner No. 6126 · humanflag.org
Working Paper — V6, 27 August 2026


Abstract

Das Maschinensicherheitsrecht beruht auf einem grundlegenden Prinzip: dem Schutz des Bedieners. Rechtsordnungsübergreifend verlangen Sicherheitsvorschriften, dass Maschinen so konstruiert und betrieben werden, dass gefährliche Situationen beendet werden können, bevor Verletzungen eintreten. Dieser Schutz ist kein neues rechtliches Ziel, sondern eine bereits im geltenden Recht verankerte Verpflichtung — die Anforderungen an Stopp- und Not-Halt-Funktionen der Directive 2006/42/EC (und der künftigen Regulation (EU) 2023/1230, die Maschinen mit autonomem Verhalten ausdrücklich behandelt), die Produktsicherheitspflichten der schweizerischen LSPro (RS 930.11) und die OSHA-Anforderungen zum Schutz von Bedienern (29 CFR § 1910.212).

Dieses Papier vertritt die Auffassung, dass dieser Schutz auf einer impliziten zeitlichen Annahme beruht: Der Bediener behält eine tatsächliche Möglichkeit, eine sich entwickelnde Gefahr wahrzunehmen, sie zu bewerten und einzugreifen, bevor ein Schaden eintritt. Bei herkömmlichen Maschinen trifft diese Annahme im Allgemeinen zu; sie kann jedoch immer dann versagen, wenn eine Maschine betrieblich erhebliche Wirkungen schneller hervorruft, als menschliche Reaktion es erlaubt. Unter solchen Umständen bleibt der rechtliche Schutz des Bedieners formal bestehen, während die praktischen Voraussetzungen seiner Ausübung entfallen. Das daraus folgende Problem ist nicht das Fehlen von Regulierung, sondern die rechtliche Wirksamkeit: Bestehende Verpflichtungen bleiben gültig, können aber nicht mehr allein durch menschliches Eingreifen verwirklicht werden.

Um diese Lücke zu schließen, führt das Papier das Konzept der Systemic Arrestability ein: Ein System ist systemisch anhaltbar, wenn seine Fähigkeit, eine gefährliche Handlung zu stoppen, nicht davon abhängt, dass ein menschlicher Bediener sie innerhalb des Zeitfensters dieser Handlung wahrnimmt, bewertet und eingreift. Das Konzept schafft keine neue rechtliche Verpflichtung; es wahrt die praktische Wirksamkeit bereits bestehender Verpflichtungen. Durch eine vergleichende Analyse der europäischen, schweizerischen und US-amerikanischen Regelungsrahmen zur Maschinensicherheit schlägt das Papier die Systemic Arrestability als Auslegungsmaßstab vor, um den Schutzzweck des geltenden Sicherheitsrechts unter Bedingungen aufrechtzuerhalten, in denen die Maschinengeschwindigkeit die menschliche Reaktionsfähigkeit übersteigt.


Cite As

Giovanni Nardacci, 'Systemic Arrestability: Operator Protection in Machine Safety Law When Machine Speed Exceeds Human Reaction' (Human Flag Association working paper, 2026), Zenodo DOI 10.5281/zenodo.20837150.

Download

📄 Download PDF 📑 View on Zenodo

Keywords

operator safety · machine safety · stop function · emergency stop · human reaction time · legal effectiveness · systemic arrestability · Directive 2006/42/EC · Regulation (EU) 2023/1230 · LSPro RS 930.11 · OSHA 29 CFR § 1910.212


Verwandte Arbeiten

Die in diesem Papier untersuchte zeitliche Struktur ist nicht auf das zivile Maschinensicherheitsrecht beschränkt. Zum parallelen Argument im Kontext des humanitären Völkerrechts und autonomer Waffensysteme siehe: Lawful Operational Safeguards in AI Systems (Paper I, 2026). Die Übereinstimmung beider Analysen zeigt, dass das hier festgestellte Wirksamkeitsproblem struktureller und nicht regelungsspezifischer Natur ist. Ein maschinenlesbares Kandidatenprotokoll zur Erkennung wird in HF SIGNAL 01 (Paper III, 2026) spezifiziert, und das zeitliche Kriterium wird in der technischen HFA-Anmerkung HFA-TN-02 auf die Erkennung einer Ergebung erweitert.


This paper proposes systemic arrestability as an interpretative criterion within existing legal frameworks. It creates no new legal obligations and does not claim that any specific technical implementation is legally mandated.

Human Flag Association — Bellinzona, Switzerland